Chanel gegen WGACA

Ein interessanter Präzedenzfall. Chanel macht wieder Aufhebens um seine Markenrechte, vor denen andere zurückschrecken würden oder gar nicht erst darauf kämen. Zur Erinnerung: 2010 drohte das französische Unternehmen u.a. uns Redakteuren mit Rechtsanwälten. Man solle Begriffe wie „Chanel-ized” nicht verwenden. Auch sei es zwar schmeichelhaft, aber nicht erwünscht, wenn im Zusammenhang mit Nicht-Chanel-Produkten von „Chanel-Jacke” oder „Chanel for now” gesprochen werden würde. Hier geht es zur Anzeige von damals >>>
Jetzt wurde Klage eingereicht gegen den US.-amerikanischen Luxus-Vintage-Händler What Goes Around Comes Around (WGACA). Er schmücke sich mit Chanel-Warenzeichen und gebe damit eine Nähe zum Luxuskonzern vor, die nicht besteht. Außerdem gebe WGACO vor, Chanel-Produkte auf seine Echtheit hin prüfen zu können. Dies sei allerdings nur dem Hause Chanel selbst möglich. Der Handel mit Fälschungen ist auch Teil der Anklage, die am vergangenen Mittwoch am New York New Southern District Gericht eingereicht wurde >>>

Chanel liebt Plastik, Sommerkollektion 2018

 
Unkaputtbares für die Mottenkiste. Als hätte Karl Lagerfeld von Plastikmüll nichts gehört, entwarf er für den kommenden Sommer Mode und Accessoires aus PVC in rauen Mengen. Ob das den Wert von Chanel hoch hält? Die gebrandeten Kunststoffteile eignen sich zwar hervorragend als Requisite für aufstrebende Influencer. Sie können damit eine Nähe zu Luxusmarken transparent machen, die man ihnen sonst nicht so leicht glauben würde. Aber selbst dafür ist die transparente Tüte von Céline beliebter (finde ich nicht besser). Aber ich schweife ab. Darum geht es jetzt nicht.

Über WGACO:

Vor vielen Jahren besuchte ich die erste Boutique von What Goes Around Comes Around in New York Soho. Ich bewunderte eine Dior-Handtasche, dekoriert in einem goldenen Papageienkäfig, und teuerer als ursprünglich in der Dior-Boutique. Es war eine begehrte Rarität, die man sonst nirgends mehr fand. Das Geschäft war damals, in den Neunzigerjahren, der Geheimtipp unter Modeliebhabern.
Heute gibt es außerdem auch Dependancen in East Hampton, Miami Beach und Beverly Hills und vor allem einen weltweit erreichbaren Onlineshop mit derzeit knapp 350 Chanel-Produkten (24 Produkten von Céline und über 480 von Hermès, nur so zum Vergleich).
Jetzt steht zur Debatte, ob ein Vintagehändler behaupten kann, Chanel-Produkte auf Echtheit hin zu überprüft zu haben, ohne dafür die Hilfe von Chanel in Anspruch genommen zu haben. Das wäre ein spannendes Urteil für sehr viele Vintage- und Secondhand-Händler. Mein Gedanke dabei: Reicht ein Original-Kassenbeleg nicht aus?
Apropos Vintage: Chanel ficht gegenüber WGACO ebenso an, Produkte als „Vintage” zu bezeichnen, die nicht einmal 20 Jahre alt seien. Angeblich müsse ein Vintage-Produkt über 50 Jahre alt sein, heißt es in der Anklageschrift von Chanel. Auch das wäre eine mit Spannung zu erwartenden Gerichtsentscheidung.
Der Hauptanklage-Punkt gegen WGACA ist die Vortäuschung einer geschäftlichen Beziehung zu Chanel. Dafür würde man Chanel-Logos und -Bilder verwenden, z.B. auf Website und Social Media-Kanälen, die den Anschein erwecken, exklusives Chanel-Material zu sein.
Des Weiteren soll eine gefälschte Chanel-Handtasche und eine gefälschte Taschentücher-Box mit Chanel-Logo über WGACO verkauft worden sein. Doch all das gilt es jetzt erst zu beweisen.
Von Seiten WGACAs ging auf Anfrage das Statement raus: „Wir versichern Ihnen, dass nichts weiter von der Wahrheit entfernt sein kann. Wir gehen davon aus, dass die Behauptungen vollständig haltlos sind und beabsichtigen, uns energisch dagegen zur Wehr zu setzen.” (Frank Bober, stellvertretender Vorsitzender)
Photo Credit: Catwalkpictures
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