Abmahnungen wegen "Black Friday"

Der letzte Freitag im November ist mittlerweile nicht nur in den USA, sondern auch bei uns ein beliebter Sonderrabatt-Tag geworden. Doch nun werden Firmen, die den Begriff "Black Friday" in Deutschland verwenden, der Reihe nach abgemahnt.
Wie kommt es dazu? Der Begriff "Black Friday" wurde 2013 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Den Verantwortlichen dort dürfte es schlicht nicht bewusst gewesen sein, dass es sich dabei um einen international allgemeingültigen Begriff handelt, der sich nicht schützen lässt. Eigentlich. Das in Deutschland eingetragene Markenrecht an diesem Namen ging im Oktober an die Hongkonger Firma Super Union Holdings Ltd. und diese lässt nun Unterlassungserklärungen versenden. Bei einem Verstoß drohen dem Beklagten die Übernahme der Anwaltskosten und eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro, wie die Süddeutsche Zeitung heute zu berichten weiß.
Die Süddeutsche berichtet auch, dass derzeit vier Löschungsanträge dieses Markenrechts beim Markenregister vorliegen, und zitiert einen Anwalt, der sich dazu ganz zuversichtlich äußert und die Erfolgschance auf Löschung hoch einschätzt. Doch bis dies so weit ist, gilt der Rat, den Begriff "Black Friday" zumindest in Deutschland nicht zu verwenden. Wir schlagen daher die Rückbesinnung auf die deutsche Sprache vor und werfen folgende Idee in den Ring: "Fröhlicher Freitag". Das klingt eh viel besser!
Andere lösen das Thema so: "Black Friyay", Flash Sale", "Super Friday", "Super Day",... 

Die Sonderrabatte von heute, dem fröhlichen Freitag

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Photo Credit: Lodenfrey
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