
Oh, Sole Mio!
New York. Muss das sein? Der Streit zwischen Schuhdesigner Christian Louboutin und Modemarke Yves Saint Laurent um die rote Sohle geht weiter. Das von Louboutin zu seinem Markenzeichen gemachte Stilmittel (in den USA eingetragen seit 1997) wurde jüngst auch von YSL verwendet – wie die Marke im Übrigen auch grüne, blaue oder violettfarbene Sohlen für entsprechende Schuhe verwendet.
Tribtoo-Pumps von YSL, über Bluefly, Net-a-porter und Saks Fifth Avenue (den Roten würde ich mir sichern!)
Louboutins Anwälte reichten im April diesen Jahres am Bundesgericht von Manhattan eine Klage gegen Yves Saint Laurent ein. Mit ihr soll ein Verkaufsstopp der roten-Sohlen-Schuhe von YSL und eine Million Dollar Schadensersatz erwirkt werden. Die Anwälte von Yves Saint Laurent hingegen argumentieren, dass rote Sohlen seit Jahren auch von anderen Marken verwendet werden. Außerdem seien sie ein altes Stilmerkmal, das man bereits von Dorothy in 'Der Zauberer von Oz' und von König Louis XIV kenne.
Ich frage mich nur, ob Louboutin gegen all die Billigmarken, die rote Sohlen für ihre Pumps verwenden, rechtlich vorgeht. Oder, ob er sich nur von einer Luxusmarke wie Yves Saint Laurent betrogen und bedroht fühlt.
Fotos: Bluefly (2), Net-a-porter, Saks Fifth Avenue

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Kommentare
Vielleicht hätte man sich schwarze, braune und beige Sohlen mal patentieren lassen sollen, damit liese sich dann gleich die ganze Schuhindustrie verklagen.
Logisch aber, dass Louboutin in den USA klagt. In Europa würden solche Blödsinnsklagen gleich abgeschmettert werden.
Ich glaube ja, dass die Nummer für Herrn Louboutin sehr peinlich werden könnte. Nämlich dann, wenn andere Marken mal in den Archiven kramen und vielleicht Anzeichen dafür finden, dass er sich auch mal hier und da die ein oder andere 'Inspiration' geholt hat.
Fazit: Sohlen, in welcher Farbe auch immer, sind ein Stilmittel und kein Markenzeichen, wie zum Beispiel ein Logo oder ein komplettes Design eines Schuhs. Die Klage ist weit weniger begründet als zum Beispiel die von Proenza Schouler gegen Primark, denn da geht's wirklich im eine platte Kopie.
@Rene
Wenn du deine Ideen sauber und ganz nebenbei auch teuer bezahlt schützen lässt, dann sind rein rechtlich auch Rote Sohlen zu schützen. Der einzige Grund, weshalb YSL Rote Sohlen montiert, ist der, den Louboutin darin erkannt hat und sehr wahrscheinlich verhindern kann.
http://www.internetprojekte-in-der-schule.de/projekte/kunstundmode/sites/dali-2/images/schuhhut.jpg
Hätten sie diese Idee geschützt, so wäre diese Klage längst eingebracht ...
...die Frage kann nur lauten, wozu ist der Marken- und Ideenschutz da, wenn das dann mal so und mal anders ausgelegt wird ... Ich finde es müßig, über etwas zu streiten, das ohnehin rechtlich festgeschrieben ist ... aber man kann natürlich der Meinung sein, dass diese Art Ideenschutz abgeschafft werden sollte .....
Meine Erfahrung ist die, dass heute selbst ein Zollbeamter in Bochum auf einen Blick sieht, ob eine Fendi Bagurette echt ist. Für doof halte ich die Beamten eher nicht. Schon gar nicht in Paris und New York, wo ja ab und an was von Luxusmarken kommt.